Schutzkonzept Siedlungslokal

Liebe Mitbewohnerinnen und Mitbewohner

Ab 19. Oktober 2020 gelten neu und schweizweit verschärfte Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus.

Ab sofort dürfen die Siedlungslokale, die Hauswarträume sowie die Geschäftsstelle nur noch durch das Tragen des Mundschutzes aufgesucht werden.


In den Siedlungslokalen besteht bereits ein Schutzkonzept.


Neu gilt hier Maskentragepflicht, Kontaktdatenpflicht, Konsumation nur sitzend wie in Gastrobetrieben; Ausnahme Kinder bis 12 Jahre.